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Warum gilt die Freifahrt nur im Nah- aber nicht im Fernverkehr?

Die Freifahrt für schwerbehinderte Personen gilt in der Regel nur im Nahverkehr, nicht jedoch im Fernverkehr, aus verschiedenen Gründen:

  • Kosten: Die Freifahrt für schwerbehinderte Personen im Fernverkehr würde hohe Kosten verursachen, da die Strecken länger sind und die Fahrpreise im Fernverkehr im Allgemeinen höher ausfallen.
  • Kapazität: Der Fernverkehr, insbesondere Züge mit hoher Nachfrage, hat oft begrenzte Sitzplatzkapazitäten. Wenn alle schwerbehinderten Personen kostenfrei reisen könnten, könnte dies zu Überbuchungen und Unannehmlichkeiten für alle Fahrgäste führen.
  • Zuständigkeit: Die Regelungen für die Freifahrt von schwerbehinderten Personen im Nah- und Fernverkehr werden oft von regionalen Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen festgelegt. Es kann Unterschiede in den Regelungen zwischen Nah- und Fernverkehr geben, die auf den lokalen Gegebenheiten und finanziellen Möglichkeiten basieren.
  • Ausgleich: Die Freifahrt im Nahverkehr für schwerbehinderte Personen soll als Ausgleich für die eingeschränkte Mobilität dienen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern. Im Nahverkehr sind die Wege kürzer und die Mobilität vor Ort ist für Menschen mit Behinderungen oft besonders wichtig.

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